Sehr geehrte Forumsbesucher,
Laut Arbeitsstättenverordnung sind gesundheitsschädliche
Laseremissionen an Ihrer Entstehungsstelle abzusaugen
und zu beseitigen. Daher leisten alle Betreiber von Absaug-
anlagen einen hohen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit
und erfüllen somit die Vorgabe der Arbeitsstättenverordnung.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt darüber hinaus, dass
diese Absaugeinrichtungen regelmäßig gewartet und auf
ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Diese Prüfungen
müssen mindestens jährlich durchgeführt werden (§ 53
ArbStättV). cameo hat den technischen Support um diese
Prüfung und Instandhaltung erweitert. Wir bieten Ihnen
ab sofort durch die geschulten und kompetenten cameo
Techniker diese jährliche Prüfung mit Siegel an. Dieses
dient Ihnen als Nachweis des ordnungsgemäßen und
sicheren Betrieb Ihrer Absaugeinrichtung. cameo Schutz-
briefkunden erhalten diese Prüfung kostenlos im Rahmen
ihrer regelmäßigen kostenlosen Inspektion. Alle anderen
können diese Prüfung kostenpflichtig bestellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr cameo Laser-Team